Smart Lighting & Datenschutz: TÜV Rheinland fordert Schutz der IoT-Privacy

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Der TÜV Rheinland rät Nutzern von Smart Lighting-Applikationen nicht den Datenschutz aus den Augen zu lassen. Die Prüfgesellschaft setzt sich deshalb für Schutzmaßnahmen für die IoT-Privacy ein.

Die digitale Vernetzung aller Lebensbereiche schreitet unaufhaltsam voran und macht schon lange nicht mehr vor den eigenen vier Wänden halt. Mit der zunehmenden Akzeptanz von Smart Homes steigen zunehmend auch die Bedürfnisse von Kunden bezüglich einer automatisierten Verwaltung ihrer Inhouse-Technik. Deshalb findet sich u.a. vermehrt eine steigende Anzahl von Angeboten für komfortable Lichtlösungen.

Smart Lighting: Komfort durch intelligente Technik

Intelligentes Licht (Smart Lighting) erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit. Denn die mit dem Internet verbundenen LED-Systeme können schon heute einige nützliche Funktionen liefern. Neben einer optimierbaren Lichtleistung und einer sicheren Grundarchitektur kann diese smarte Technologie auch Auswirkungen auf Bereiche der eigenen Gesundheit haben.

Smart Lighting: Besser leben durch IoT

Intelligente Leuchten können nicht nur den User und seine Räumlichkeiten wahrnehmen. Sie sind ebenfalls in der Lage, sich an dessen Habitus, seine Alltagsroutinen und Gefühlslagen anzupassen. In den Lampen integrierte Sensoren registrieren jede Bewegung ihrer Besitzer und lernen so deren Alltag und Befindlichkeiten kennen. In der Folge dieses Lernprozesses sind sie schnell in der Lage mittels der gesammelten Daten Muster zu erkennen. Diese Routinen und die damit verbundenen Verhaltensweisen werden von dem System analysiert und daraus zukünftiges Verhalten abgeleitet.

Smart Lighting: Mehr Leistung durch Tracking

So wird beispielsweise aufgezeichnet, wann Menschen nach Hause kommen, wie sie wo, wann und wie lange in welchen Räumen eine bestimmte Beleuchtung bevorzugen. Daraus errechnet diese Technik Profile und passt seine Lichttechnik dem Leben des Anwenders an. Durch die damit verbundenen biologischen und emotionalen Stimuli kann sich in der Folge der persönliche Zustand und mit ihm die eigene Gesundheit und Leistungsfähigkeit wahrnehmbar verbessern

Smart Lighting & Datenschutz: Die Quadratur des Kreises?

Um derartig komplexe Leistungen bewerkstelligen zu können, benötigt die Anlage große Mengen an persönlichen Daten. Neben der obligatorischen Registrierung des Gerätebetreibers bei seinem Anbieter werden auch sämtliche erfassten Informationen über die Anwesenheit, das Nutzungsverhalten und die Mobilität des Benutzers an Dienstleister übermittelt. Diese werden dann zur weiteren Verarbeitung in Clouds gespeichert, aufbereitet und skaliert, um eine effiziente Dienstleistung für den Kunden entwickeln zu können. Immer öfter kommt bei der Generierung und Auswertung dieser Datenmengen künstliche Intelligenz zum Einsatz, die auch über die zu kontrollierenden Räume hinaus Werte erfassen kann, z. b. Aktivitäten vor dem Haus. Das Leben und der Alltag von Kunden werden so immer transparenter und kontrollierbarer.

Datenschutz: TÜV Rheinland empfiehlt zwei Wege-Lösung

Wer selbst entscheiden möchte, was von seinem Alltag mit dem vernetzten System aufgezeichnet und zur Optimierung an Dritte übermittelt wird, ist meist auf individuelle Lösungsmöglichkeiten angewiesen. Neben einer eventuellen Datensparsamkeit, die aber auch zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit der intelligenten Leuchten führen kann, gibt es aber auch noch eine weitere Möglichkeit. Der TÜV Rheinland empfiehlt daher allen, die sich um die Sicherheit ihrer Daten sorgen, die Einrichtung zwei verschiedener Wlans an ihren Routern. Das eine sollte den Betrieb von intelligenten Anlagen und alltägliche Dienste gewährleisten. Das andere sollte für die kritische Infrastruktur des Smarthouse reserviert sein. So steht dem Datenschutz und der Nutzung moderner Technik nichts mehr im Weg.

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