mh2-experts: Der ideale Partner für LkSG-Konformität

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, da es eine umfangreiche Bewertung der Lieferanten erfordert, um sicherzustellen, dass diese die Menschenrechtsstandards einhalten. Zudem müssen Unternehmen eine Beschwerdestelle einrichten, um mögliche Verstöße zu melden, und einen Menschenrechtsbeauftragten ernennen, der für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich ist. Unternehmen müssen außerdem Dokumentationspflichten erfüllen, regelmäßige Risikobewertungen durchführen und flexibel auf Marktveränderungen reagieren. Mathias Hess und Dr. Margarete Hetmanczyk von mh2-experts bieten Unternehmen eine einfache, kostengünstige und automatisierte Lösung, um alle Anforderungen des LkSG zu erfüllen und die bürokratische Last zu reduzieren.

Ausweitung des Geltungsbereichs des LkSG

Derzeit sind nur Unternehmen in Deutschland, die mehr als 3.000 Beschäftigte haben, dazu verpflichtet, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu erfüllen. Ab dem nächsten Jahr wird diese Grenze jedoch auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt. Wenn das geplante EU-Lieferkettengesetz in Kraft tritt, gilt die Grenze sogar für Unternehmen mit 500 Beschäftigten, in kritischen Branchen sogar für solche mit 250 Beschäftigten. Da fast jedes Unternehmen Teil einer Lieferkette ist, wird dies letztendlich nahezu jedes Unternehmen betreffen. Es ist daher unerlässlich, das Thema nicht mehr zu ignorieren.

In vielen Unternehmen ist niemand explizit für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zuständig. Die Zuständigkeiten sind unklar verteilt: Die Compliance-Abteilung verweist auf den Einkauf, der wiederum das Beschwerdemanagement an die HR weiterleitet, und die HR gibt die Verantwortung an die Rechtsabteilung ab. Dies führt zu einem fehlenden Gesamtkonzept und einer unzureichenden Umsetzung des LkSG. Es besteht ein deutlicher Bedarf an einer klaren Zuständigkeit und einer effektiven Umsetzung des Gesetzes.

mh2-experts hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen von der bürokratischen Last des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu befreien und sie gleichzeitig über die Vorgaben aufzuklären. Auf ihrer Website www.mh2-experts.com können Unternehmen ab nächsten Monat einen Quickcheck durchführen, der ihnen in wenigen Minuten Auskunft darüber gibt, ob und in welcher konkreten Weise sie vom LkSG betroffen sind. Durch ihre einfachen Lösungen und Module erfüllen die mh2-experts bereits alle Anforderungen des LkSG und bieten umfassende Beratung, Implementierung, Monitoring und sogar die Möglichkeit, die Position des Menschenrechtsbeauftragten zu übernehmen.

Die Gründer und IT-Experten von mh2-experts raten Unternehmen, schnell zu handeln, um ähnliche Panikreaktionen wie bei der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu vermeiden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bietet die Möglichkeit, Prozesse zu standardisieren und zu automatisieren. Dies ist genau das, was mh2-experts anstreben.

mh2-experts kombinieren umfassendes Fachwissen in den Bereichen IT, Einkauf, Projektmanagement und strategisch-systemische Umsetzung. Ihr Fokus liegt dabei auf der effektiven Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Sie bieten betroffenen Unternehmen einfache, kostengünstige und sichere Lösungen, die eine weitgehende Automatisierung der LkSG-bezogenen Prozesse ermöglichen. Mit ihrer Expertise in Beratung, Implementierung und Service rund um das Thema LkSG unterstützen sie Unternehmen dabei, die Anforderungen optimal umzusetzen und kontinuierlich zu verantworten. Sie können sogar die Position des Menschenrechtsbeauftragten übernehmen. Das Ziel von mh2-experts ist es, die Erfüllung der LkSG-Anforderungen effizient und einfach zu gestalten.

mh2-experts bietet Unternehmen smarte Lösungen, die eine deutliche Reduzierung der bürokratischen Last im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ermöglichen. Diese Lösungen gewährleisten eine einfache, kostengünstige und sichere Umsetzung des Gesetzes.

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