Messstellenbetriebsgesetz: Definition, Kosten, Einbaupflicht

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Die Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2016 hat dazu geführt, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme bis 2032 flächendeckend die Installation dieser Geräte durchführen muss, um den Vorgaben des Gesetzes zu entsprechen.

Update 20.04.2023: Smarte Technologie für mehr Klimaschutz: Bundestag beschleunigt Ausbau von Smart Metern

Die Ampel-Koalition hat am 20.4.2023 das Gesetz zur Förderung der Digitalisierung der Energiewende (20/5549) verabschiedet, um den Einsatz von Smart Metern zu beschleunigen und damit Energie effizienter und kostengünstiger zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten.

Anpassung des Messbetriebs durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im September 2016

Durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes im September 2016 hat sich das Messwesen grundlegend neu geordnet. Es wurden neue Marktrollen geschaffen und die Abrechnungsentgelte Strom wurden abgeschafft. Bis 2032 müssen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme flächendeckend installiert werden.

Historisch gesehen waren bei Haushaltskunden hauptsächlich analoge Ferraris-Zähler, digitale Zähler und kommunikative Zähler oder RLM-Systeme üblich. Jetzt gibt es jedoch neue Zählersysteme, die verwendet werden.

  • Die mMEs sind moderne Zähler, die digitale Signale verarbeiten und eine Schnittstelle zur Anbindung an ein Smart Meter Gateway haben. Sie sind auch in der Lage, langfristige Datenspeicherung zu ermöglichen, jedoch erfolgt kein automatischer Datenversand.
  • Eine moderne Messeinrichtung gilt als intelligentes Messsystem, wenn sie über ein Smart Meter Gateway in ein Kommunikationsnetzwerk integriert ist und die von ihr erfassten Daten sicher übertragen werden können.

Die Regulierungen bezüglich der Erfassung und Abrechnung von Energieverbräuchen sowie der Austausch von Informationen im Energiemarkt beeinflussen die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern maßgeblich.

Ab Anfang des Jahres 2017 wurden moderne Messeinrichtungen auf dem Markt eingeführt und können nun von Messstellenbetreibern flächendeckend installiert werden. Nach einer Marktanalyse des BSI wurde durch eine Allgemeinverfügung der Rollout von intelligenten Messsystemen offiziell gestartet. Das Messstellenbetriebsgesetz und die fortschreitende Technologieentwicklung lassen eine breite Implementierung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen in den kommenden Jahren erwarten.

Widerruf der Markterklärung bezüglich der Einführung von intelligenten Zählern im Jahr 2021

Das BSI hat am 20. Mai 2022 rückwirkend entschieden, die Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zur Feststellung der technischen Machbarkeit von intelligenten Messsystemen nach § 30 MsbG zurückzunehmen.

Das BSI hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die besagt, dass der Einsatz und die Installation von intelligenten Messsystemen keine erheblichen Risiken birgt. Messstellenbetreiber haben jedoch keine Verpflichtung mehr, diese Systeme einzubauen.

Verbleibende Ausgaben der Verteilernetzbetreiber werden als Zusatzkosten in das Netzentgeltsystem einbezogen.

Laut § 7 Abs.2 MsbG müssen die Kosten, die der grundzuständige Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme aufwendet, nicht in die Erlösobergrenzen des VNB eingerechnet werden, wenn es um die Kostenprüfung und Anpassungsregelungen nach § 5 ARegV geht.

In der Regel übernimmt der Netzbetreiber oder die Netzbetreibergesellschaft die Verantwortung für moderne Messgeräte und intelligente Messsysteme. Eine klare Abgrenzung der Aufgaben und eine Vermeidung von Quersubventionierung sind jedoch notwendig, um zu verhindern, dass Verbraucher für die neue Messinfrastruktur mehrfach bezahlen müssen.

Um sicherzustellen, dass die Kosten für die Installation von Smart Metern gerecht zwischen Netzbetreibern und Messstellenbetreibern aufgeteilt werden, hat die ARegV bestimmte Regelungen festgelegt. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für sämtliche Zähler im Basisjahr Strom 2016 noch in den Erlösobergrenzen der Netzbetreiber enthalten waren, aber im Zuge des Rollouts von modernen Smart Metern schrittweise auf den Messstellenbetreiber übertragen werden sollen. Die Erlösobergrenzen-Anteile der Netzbetreiber müssen entsprechend langfristig um diese Kosten korrigiert werden, die nunmehr bei dem grundzuständigen Messstellenbetreiber für die Smart Meter anfallen und nicht mehr beim Netzbetreiber zu erfassen sind.

Die Abgrenzung des Messstellenbetriebs obliegt den Regulierungsbehörden. Trotz der Trennung der Aufgaben zwischen verschiedenen Akteuren bleiben einige Kosten im Netzentgeltsystem bestehen, die als Zusatzkosten angesehen werden können.

Gemäß § 3 Absatz 4 Satz 2 MsbG müssen die Tätigkeiten des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung gemäß den Bestimmungen der buchhalterischen Entflechtung in § 6b EnWG getrennt und in einem eigenen, testierten Tätigkeitsabschluss ausgewiesen werden.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die grundzuständige Messstellenbetreibung für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ist es die Verantwortung der Bundesnetzagentur, den Tätigkeitsabschluss der entsprechenden Netzbetreiber in Bundeszuständigkeit zu überwachen.

Das Messstellenbetriebsgesetz und die Anforderungen an den Einbau

Der Betrieb und Einbau von intelligenten Messsystemen durch Messstellenbetreiber ist weiterhin gemäß den Gesetzen möglich. Es besteht jedoch keine Verpflichtung mehr zur Installation, da die Markterklärung für den Rollout im Jahr 2021 zurückgenommen wurde.

Welche Messstellenbetreiber gibt es?

Der Markt für Messstellenbetrieb ist vielfältig und es gibt eine breite Palette von Anbietern, die sich auf unterschiedliche Bereiche und Messverfahren spezialisiert haben. Hier sind einige der am meisten genutzten Messstellenbetreiber aufgeführt.

  • Stromnetzbetreiber: Stromnetzbetreiber sind für die Messung und Überwachung des Stromverbrauchs sowie der Einspeisung erneuerbarer Energien in das Stromnetz verantwortlich. In Deutschland sind namhafte Betreiber wie Amprion, TenneT und 50Hertz tätig.
  • GasnetzbetreiberDie Überwachung des Gasverbrauchs und der Einspeisung von Gas ins Gasnetz liegt in Deutschland in der Hand von Gasnetzbetreibern wie Open Grid Europe oder Gascade.
  • Wasser- und Abwassernetzbetreiber: Die Messung des Verbrauchs von Wasser und Abwasser wird von Unternehmen durchgeführt, die für die Wasser- und Abwassernetze verantwortlich sind. In Deutschland gehören dazu unter anderem die Berliner Wasserbetriebe und die Stadtwerke München.
  • Telekommunikationsanbieter: Die Qualität und Verfügbarkeit von Telekommunikationsdienstleistungen, einschließlich Internetverbindungen, wird von den Telekommunikationsanbietern, wie Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica, regelmäßig überwacht und gemessen, um sicherzustellen, dass ihre Kunden eine optimale Leistung erhalten.
  • Verkehrsbetriebe: Verkehrsbetriebe sind ein wichtiger Arbeitgeber und bieten eine Vielzahl von Berufsfeldern. Vom Busfahrer bis zum Ingenieur gibt es viele Möglichkeiten, in diesem Bereich Karriere zu machen.

Messstellenbetreiber gibt es in verschiedenen Ausführungen und für verschiedene Messbereiche, um eine bestmögliche Messung für ihre Kunden sicherzustellen.

Liste und Tabelle Netzstellenbetreiber: Die Installation und Wartung von Strom- und Gaszählern in Deutschland wird von einer Vielzahl von Anbietern übernommen.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein Energieversorger nicht zwangsläufig auch der Betreiber der Messstellen ist. In der Regel ist dies die Aufgabe des Netzbetreibers, aber es gibt auch unabhängige Messstellenbetreiber, die die Verbrauchsdaten auslesen.

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Liste Messstellenbetreiber für Strom in Deutschland
Messstellenbetreiber Anschrift Webseite
Messstellenbetreiber für Strom
Discovergy GmbH Sofienstraße 7A, 69115 Heidelberg Discovergy GmbH
Stromnetz Hamburg GmbH Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg Stromnetz Hamburg