Potenziale ausschöpfen: Vollständige Nutzung der steuerlichen Forschungsförderung

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Die Forschungszulage, ein integraler Bestandteil des Wachstumschancengesetzes, ermöglicht es Unternehmen, von erheblichen Vorteilen zu profitieren. Die geplante Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, ihre Forschungsprojekte zu finanzieren und ihre Innovationspotenziale voll auszuschöpfen. Dadurch können sie ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und ihre Marktposition stärken.

Neue Regelungen der Forschungszulage fördern Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft

Die Bemessungsgrundlage ist ein entscheidender Faktor für die steuerliche Förderung von Forschungsprojekten. Die neuen Regelungen ermöglichen es Unternehmen, diese Grundlage zukünftig auf bis zu 10 Mio. Euro zu erhöhen. Dadurch erhalten Unternehmen eine größere Förderung und können ihre Forschungsaktivitäten besser finanzieren. Die Förderquoten liegen bei 25 bzw. 35 Prozent der Bemessungsgrundlage, abhängig von der Größe des Unternehmens und der Art der Forschungsprojekte.

  • Unternehmen haben die Möglichkeit, für förderfähige Aufwendungen, die zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.07.2020 getätigt wurden, eine Bemessungsgrundlage von bis zu 2 Mio. Euro anzusetzen
  • Im Zeitraum zwischen dem 30.06.2020 und dem Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes können Unternehmen förderfähige Aufwendungen bis zu einer Bemessungsgrundlage von 4 Mio. Euro haben
  • Unternehmen können nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes für ihre förderfähigen Aufwendungen eine Bemessungsgrundlage von bis zu 10 Millionen Euro beantragen

Trotz der verfügbaren Mittel für die Forschungszulage wurden bisher lediglich 10 Prozent dieser Mittel genutzt. Dies wurde im Deutschen Bundestag diskutiert, wo auch neue Regelungen zur Forschungszulage vorgestellt wurden. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte, dass die Nutzung der Forschungszulage in den letzten Jahren langsam gestiegen sei. Mit den neuen Regelungen soll eine umfassendere Nutzung der steuerlichen Forschungsförderung ermöglicht werden, indem eine "Full-Flavor-Variante" der Forschungszulage geschaffen wird, um das volle Potenzial auszuschöpfen.

Neue Regelungen bieten Unternehmen die Möglichkeit einer umfangreicheren Förderung

  1. Durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro können Unternehmen ihre Forschungsprojekte besser finanzieren und innovative Lösungen entwickeln. Dies fördert die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und stärkt die Positionierung auf dem Markt
  2. Die attraktiven Förderquoten der Forschungszulage betragen in der Regel 25 Prozent der Bemessungsgrundlage. Für kleine und mittlere Unternehmen steigt der Satz sogar auf 35 Prozent an, was die steuerliche Forschungsförderung besonders attraktiv für KMUs macht
  3. Die neuen Regelungen der Forschungszulage bieten Unternehmen die Möglichkeit, neben den Personalkosten auch die Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu fördern. Dadurch werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umfassend unterstützt
  4. Die Forschungszulage begünstigt die Generierung von zusätzlichem Wissen, indem sie Unternehmen dabei unterstützt, Personalkosten und Sachkosten zu übernehmen. Dadurch wird die heimische Wertschöpfung gestärkt und die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefördert

Die neuen Regelungen der Forschungszulage bieten Unternehmen vielfältige Vorteile. Mit der Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro können sie eine größere Förderung erhalten und somit ihre Forschungsprojekte umfangreicher finanzieren. Die attraktiven Förderquoten von 25 bzw. 35 Prozent machen die steuerliche Forschungsförderung besonders für kleine und mittlere Unternehmen interessant. Darüber hinaus können nun auch Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert werden, was Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt.

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