Mit seiner Entscheidung vom 12. Mai 2026 verurteilte das Landgericht Ravensburg die Senec GmbH, da das Speichermodell SENEC.Home V3 hybrid duo - 5,0 kWh gegen das Produktsicherheitsgesetz verstößt. Betroffene Kunden können den Kaufvertrag rückabwickeln, Ersatzlieferung fordern und Schadenersatz geltend machen. Das Gericht betont die wachsende Herstellerhaftung bei Brand- und Explosionsrisiken durch NCA-Zellen und stärkt den Verbraucherschutz durch den kostenfreien Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer und zügig unkompliziert kostenlos.
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Gericht bezeichnet allgemein bekannte Technologierisiken nicht Entschuldigung fürs Inverkehrbringen
Die Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg erklärte am 12. Mai 2026 (Az. 4 O 152/25), dass die Senec GmbH die Vorschrift des § 3 ProdSG missachtet hat, indem sie den SENEC.Home V3 hybrid duo - 5,0 kWh Speicher in Verkehr brachte. Das Gerät wurde daher als nicht verkehrsfähig eingestuft und vom Handel ausgeschlossen. Gleichzeitig erkannte das Gericht an, dass Senec für sämtliche möglichen Gesundheits- und Körperverletzungen schadensersatzpflichtig ist vollständig und unbeschränkt einforderbar.
Gerichtsurteil: NCA-Zellen im Speicher nicht verkehrsfähig wegen erhärtetem Brandrisiko
Die richterliche Entscheidung listet NCA-Zellen als Auslöser mehrerer Brände und explosionsartiger Entzündungen im Kläger-Speicher auf. Sechs belegte Vorfälle reichten aus, um eine ernsthafte Gefährdung von Leib und Leben anzunehmen. Mit einer Häufigkeit von einem Ereignis pro 21.666 installierte Speicher verdeutlicht die Statistik das unverantwortliche Risiko. Auf Basis dieser Erkenntnisse ordnete das Gericht ein Inverkehrzugsverbot an und veranlasste eine Rückrufaktion, um weiteren Schaden von Verbrauchern abzuwenden.
Senec muss Speicherlösungen technisch und juristisch künftig sorgfältiger evaluieren
Im März 2022 stoppte Senec per Fernzugriff den Betrieb von rund 66.000 Heimspeichern und brachte diese vorsichtshalber in einen Standby-Zustand. Das daraufhin installierte Diagnosesystem SmartGuard konnte nach richterlicher Bewertung die bestehenden Mängel weder vollständig erkennen noch ausgleichen. Die Richter werteten Abschaltung und Softwareupdate als Indizien für anhaltende Sicherheitsrisiken und forderten, dass Hersteller dergleichen technische Eingriffe künftig sorgfältiger planen, prüfen und rechtlich absichern müssen.
Urteil sendet deutliches Signal für mehr Produktsicherheit in Energiespeichern
Die Richter am Landgericht Ravensburg verweisen in ihrem Urteil auf § 3 Abs. 1 und 2 ProdSG und § 823 Abs. 2 BGB und qualifizieren das Produktsicherheitsgesetz als Schutzgesetz mit unmittelbarer Schutzwirkung für Endkunden. Hersteller tragen somit eine verschuldensunabhängige Haftung für bekannte technische Gefahren ihrer Produkte. Eine Zulassung unsicherer Geräte ist unzulässig. Für Verbraucher entstehen eindeutige, einklagbare Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung sowie eine erhebliche Stärkung ihres Vertrauens in sichere Produktentwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene.
ProdSG BGB ermöglichen Entschädigungsansprüche bei SENEC.Home V3 hybrid duo
Anwender, die eine SENEC.Home V3 hybrid duo besitzen, dürfen jetzt Schadenersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz anmelden. Zur Wahl stehen Erstattung des Kaufpreises, Minderung oder Ausgleich für Nutzungsausfall. Der Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermöglicht eine kostenfreie, erste juristische Evaluation. Die digitale Plattform verschafft Betroffenen einfachen, schnellen Zugang zu konkreten rechtlichen Hinweisen und erleichtert den Einstieg in die formale Antragstellung. ohne rechtliche Vorkenntnisse jederzeit.
Gerichte setzen klare Priorität auf Verbrauchersicherheit gegenüber wirtschaftlichen Interessen
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bewertet das Urteil des Landgerichts Ravensburg als wegweisenden Meilenstein bei der juristischen Aufarbeitung des Senec-Skandals. Nachdem das LG Schweinfurt Sachmängelansprüche priorisierte, legt Ravensburg den Schwerpunkt nun auf Sicherheitsmängel mit möglichem Gefährdungspotenzial für Leib und Leben. Fachanwälte gehen davon aus, dass auch Oberlandesgerichte diesem verbraucherfreundlichen Kurs folgen und Herstellerhaftung weiter verschärfen. Energiespeicheranbieter müssen sich daher auf erweiterte Prüfverfahren und höhere Haftungsrisiken einstellen.
Mit dem Urteil gelten erstmals europaweit verbindliche Anforderungen an Lade- und Speichersysteme im privaten und gewerblichen Bereich, Hersteller haften umfassend für jegliche Funktionsstörungen und Verbraucherschutzrechte werden deutlich gestärkt. Der Senec-Online-Check ist kostenfrei zugänglich und bietet eine unkomplizierte Erstprüfung individueller Entschädigungsansprüche. Die Entscheidung sendet eine klare Botschaft: Produktentwicklungen in der Energiespeicherbranche müssen mit maximalen Sicherheitsstandards kombiniert werden und sichern uneingeschränkt Akzeptanz sowie endgültig Vertrauen der Nutzer dauerhaft und nachhaltig.

