In einem wichtigen Urteil stellte das Landgericht Konstanz klar, dass ohne deutsche Lizenz geschlossene Online-Glücksspielverträge nichtig sind. Ein Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhielt die vollständige Rückzahlung von 16.600 Euro verlorener Einsätze. Das Gericht führte aus, dass die maltesische Lizenz der TSG Interactive Gaming Europe Ltd in Deutschland keine Gültigkeit besitzt. Das Urteil folgt den Ausführungen von EuGH-Generalanwalt Emiliou und eröffnet deutschen Spielern Rückforderungsoptionen.
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Richter sieht rechtswidrige Verträge, schreibt Rückzahlung aller Einsätze vor
Ein von CLLB Rechtsanwälten vertretenes Mandat spielte von Juli 2015 bis Oktober 2022 auf pokerstars.eu Online-Poker, Casino-Spiele und Sportwetten und erlitt Verluste in Höhe von rund 16.600 Euro. In seiner Entscheidung vom 21. April 2026 stellte das Landgericht Konstanz fest, dass schlechts lizenzierte Verträge mit TSG Interactive Gaming Europe Ltd in Deutschland nichtig sind und verurteilte die Anbieterin zur vollen Rückzahlung aller verlorenen Einsätze an den Kläger.
Teilöffnung des Marktes ändert nichts an Lizenzpflicht für Malta-Anbieter
Das Landgericht Konstanz entschied, dass TSG Interactive Gaming Europe Ltd mit seinen von Malta aus agierenden Glücksspielangeboten in Deutschland ohne deutsche Lizenz nicht agieren darf. EuGH-Generalanwalt Emiliou bewertete zwei Tage später im Kontext von Bill 55 die maltesische Sonderregelung als unzulässig, weil sie gegen EU-Recht verstoße. Folgt der Europäische Gerichtshof seiner Argumentation, müssten deutsche Urteile in Malta anerkannt, vollstreckt und ernsthaft durchgesetzt werden, um grenzüberschreitende gerichtliche Entscheidungen effektiv zu umzusetzen.
Teilöffnung des Marktes seit Juli sorgt nicht für Lizenz-Ausnahmen
Bis zum 1. Juli 2021 waren Online-Casino-Spiele, Internet-Poker und Sportwetten in Deutschland strikt verboten. Mit der Einführung einer teilweisen Marktöffnung wurde jedoch eine deutsche Lizenzpflicht geschaffen. Anbieter ohne deutsche Genehmigung dürfen seitdem keine virtuellen Glücksspielangebote bereitstellen. Das Landgericht Konstanz stellte fest, dass es keine Ausnahme für nicht lizenzierte Betreiber gibt. Diese Entscheidung stützt sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. April 2026, das die nationale Sperrregelung als EU-rechtskonform bestätigte.
Gericht bestätigt vollständige Erstattung trotz fehlender Kenntnis der Lizenzpflicht
Der Kläger beklagte, er sei sich der gesetzlichen Lizenzanforderung im deutschen Glücksspielrecht nicht bewusst gewesen. Die Juristen hielten dagegen, dass persönliche Unwissenheit keine zivilrechtliche Wirkung entfaltet. Die zentrale Feststellung sei, dass die TSG Interactive Gaming Europe Ltd zu keinem Zeitpunkt eine deutsche Erlaubnis besaß und somit alle Vereinbarungen nichtig sind. Daraus resultiert das Recht des Klägers, sämtliche Einsätze zurückzufordern, die unter einem unwirksamen Vertrag geleistet wurden, ohne Entkräftung durch Unkenntnis.
Sittner rät: Rückforderungen gegen unlizenzierte Anbieter jetzt schnell einleiten
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Thomas Sittner von CLLB Rechtsanwälte gibt das Urteil des Landgerichts Konstanz in Verbindung mit weiteren Urteilen deutschen Online-Glücksspielern neuen rechtlichen Rückhalt. Verluste aus Spielen ohne deutsche Lizenz können vielfach erfolgreich erstattet werden. Pokerfans profitieren vor allem von der klaren Regelung der deutschen Lizenzpflicht und haben nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen maltesische Glücksspielanbieter durchzusetzen und die Verluste risikolos zurückerhalten zu lassen. Fachlich professionell durchgesetzt effizient begleitet.
Die Entscheidung des Landgerichts Konstanz bekräftigt, dass Online-Glücksspielverträge ohne deutsche Lizenz nichtig und damit von vornherein unwirksam sind. Folglich steht Spielern ein vollständiger Rückforderungsanspruch bezüglich aller Verluste zu. Insbesondere der Poker-Community eröffnet sich durch dieses Urteil ein klares Instrumentarium, um Einsätze zurückzuerhalten und rechtliche Ansprüche durchzusetzen. Ferner verdeutlicht das Urteil ausländischen Betreibern, dass sie ohne deutsche Genehmigung keine legale Grundlage im deutschen Markt besitzen. substanziell.

